Rückliefervergütung 2027 Zürich: Das ändert sich für Solaranlagen-Besitzer

Rückliefervergütung 2027 Zürich – Solaranlage mit Batteriespeicher für optimierten Eigenverbrauch
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Rückliefervergütung 2027 Zürich – genau das beschäftigt aktuell viele PV-Anlagenbesitzer im Kanton, denn ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom grundlegend. Das Parlament hat eine Änderung des Energiegesetzes beschlossen: Statt wie bisher einen vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis zu erhalten, wird der Rückliefertarif dynamisch und richtet sich künftig nach dem Spotmarktpreis im Moment der Einspeisung.

Für Sie als Betreiber einer Solaranlage im Kanton Zürich bedeutet das vor allem eines: Es lohnt sich jetzt, genau hinzuschauen, wer Ihr Netzbetreiber ist – denn nicht überall gilt dieselbe Regel.

Rückliefervergütung 2027 Zürich: Was ändert sich konkret?

Bisher wurde der eingespeiste Solarstrom pro Quartal zu einem fixen, im Nachhinein berechneten Durchschnittspreis vergütet. Ab 2027 gilt stattdessen der Spotmarktpreis, der an der Strombörse für jede Viertelstunde des Folgetags neu gebildet wird. Das kann innerhalb eines einzigen Tages stark schwanken: am Vormittag vielleicht noch 5 Rappen pro Kilowattstunde, am sonnigen Mittag nahe null oder sogar negativ, am Abend wieder deutlich höher. Wer viel Strom genau dann einspeist, wenn ohnehin schon viele andere Solaranlagen produzieren, bekommt dafür tendenziell weniger – wer gezielt dann einspeist, wenn die Nachfrage hoch ist, kann profitieren.

Damit diese Umstellung überhaupt funktioniert, braucht Ihre Anlage einen kommunikativen Smart Meter mit viertelstündlicher Messung. Ist dieser noch nicht installiert, bleiben Sie vorerst beim bisherigen Referenz-Marktpreis, bis die Umstellung technisch möglich ist.

Betrifft mich das? Es kommt auf Ihren Netzbetreiber an

Hier zeigt sich im Kanton Zürich ein interessanter Unterschied:

EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich), zuständig für die meisten Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich, setzt die neue dynamische Rückliefervergütung ab 2027 gemäss Bundesvorgabe um. Gleichzeitig bleiben die übrigen Stromtarife von EKZ 2027 weitgehend stabil.

ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) geht einen anderen Weg: Der Stadtrat hat entschieden, an einer stabilen, durchschnittlichen Rückliefervergütung von 12,91 Rappen pro Kilowattstunde festzuhalten, statt auf das Bundesmodell mit viertelstündlichen Marktpreisen umzustellen. Ziel ist ausdrücklich, Investitionssicherheit für bestehende und neue Solaranlagen in der Stadt Zürich zu erhalten.

Wohnen Sie in einer anderen Gemeinde mit eigenem lokalem Energieversorger, etwa in Winterthur oder Bülach, lohnt sich ein Blick auf dessen aktuelle Mitteilungen zur Rückliefervergütung 2027 – die Regelungen können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihre Adresse zuständig ist, hilft ein Blick auf Ihre letzte Stromrechnung meist weiter, oder Sie fragen direkt bei uns nach.

Rechenbeispiel: Was bedeutet das konkret für eine typische Anlage?

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, worum es geht. Nehmen wir eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus, die pro Jahr rund 3’000 Kilowattstunden ins Netz zurückliefert.

Bisher, mit dem quartalsweise gemittelten Referenz-Marktpreis, erhielt die Anlage für die gesamte eingespeiste Menge einen relativ verlässlichen, einheitlichen Satz pro Kilowattstunde – unabhängig davon, zu welcher Tageszeit der Strom tatsächlich floss.

Unter der dynamischen Vergütung ab 2027 kann derselbe Ertrag stärker schwanken: Speist die Anlage vor allem an sonnigen Mittagen ein, wenn der Spotmarktpreis oft tief oder sogar negativ ist, fällt die Vergütung für diese Kilowattstunden entsprechend niedriger aus. Speist sie dagegen in den Morgen- oder Abendstunden ein, wenn die Nachfrage höher und der Marktpreis besser ist, kann sich die Vergütung für genau diese Menge verbessern. Unter dem Strich verschiebt sich das wirtschaftliche Risiko vom Netzbetreiber stärker zur Anlagenbesitzerin oder zum Anlagenbesitzer – und genau deshalb lohnt es sich, die eigene Einspeisung aktiv zu steuern, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Betrifft das auch Mehrfamilienhäuser und neue Solaranlagen?

Rückliefertarife für Solarenergie Das ändert sich 2027

Ja. Die gesetzliche Umstellung gilt grundsätzlich für alle Solaranlagen, die Strom zurückliefern – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Bei grösseren Liegenschaften mit mehreren Parteien lohnt sich der Effekt oft sogar noch stärker: Wird ein Teil des Solarstroms über eine ZEV-Lösung direkt im Haus verkauft, bleibt dieser Anteil vom Marktpreis-Risiko der Rückliefervergütung ohnehin unberührt.

Planen Sie aktuell eine neue Solaranlage, lohnt sich ein Blick auf die ewz-Förderung, die zusätzlich zur Rückliefervergütung besteht. Neuanlagen lassen sich zudem von Anfang an so auslegen, dass Eigenverbrauch und Speicherung optimal zusammenspielen – das ist deutlich einfacher, als eine bestehende Anlage nachträglich anzupassen.

Warum der Eigenverbrauch jetzt noch wichtiger wird

Unabhängig davon, welchem Netzbetreiber Sie angeschlossen sind, gilt ein Grundsatz mehr denn je: Strom, den Sie selbst verbrauchen, ist wertvoller als Strom, den Sie einspeisen. Während die Rückliefervergütung je nach Netzbetreiber zwischen wenigen Rappen und rund 13 Rappen pro Kilowattstunde liegt, sparen Sie beim Eigenverbrauch den vollen Strompreis, den Sie sonst für Netzstrom bezahlen würden – aktuell deutlich mehr. Bei dynamischer Vergütung kommt hinzu, dass ausgerechnet an sonnigen Mittagen, wenn Ihre Anlage am meisten produziert, der Marktpreis oft am tiefsten ist. Wer in dieser Zeit möglichst viel selbst verbraucht oder zwischenspeichert, statt einzuspeisen, sichert sich den grösseren wirtschaftlichen Vorteil.

Wie Sie sich auf die neue Regelung vorbereiten können

  • Eigenverbrauch prüfen und erhöhen. Grössere Verbraucher wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder Wärmepumpe gezielt in die sonnenreichen Stunden legen.
  • Batteriespeicher in Betracht ziehen. Ein Speicher fängt genau die Produktionsspitzen auf, die sonst zu tiefen oder negativen Preisen eingespeist würden, und macht den Strom später nutzbar.
  • Energiemanagementsystem (EMS) einsetzen. Ein EMS stimmt Produktion, Verbrauch, Speicher und Einspeisung automatisch aufeinander ab und kann so die Erträge unter der neuen dynamischen Vergütung spürbar verbessern.
  • Smart-Meter-Status klären. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, ob Ihre Anlage bereits über einen kommunikativen Smart Meter verfügt, der für die dynamische Abrechnung nötig ist.

Wie Eno Solar Sie dabei unterstützt

Als Solarfachbetrieb im Kanton Zürich beraten wir Sie, wie sich Ihre bestehende oder geplante Anlage optimal auf die neue Rückliefervergütung ausrichten lässt. Wir prüfen, ob sich ein Batteriespeicher oder ein Energiemanagementsystem für Ihre Situation lohnt, und übernehmen bei Bedarf die komplette Umsetzung – von der Auslegung bis zur Installation. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage auch ab 2027 wirtschaftlich optimal läuft, egal ob Sie an ewz oder EKZ angeschlossen sind. Mehr über unsere Erfahrung und unser Team im Kanton Zürich erfahren Sie hier.

Möchten Sie wissen, wie sich die neue Rückliefervergütung konkret auf Ihre Anlage auswirkt? Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Beratung oder kontaktieren Sie uns direkt.

Häufige Fragen zur Rückliefervergütung 2027

Was bedeutet die Rückliefervergütung 2027 Zürich für meine bestehende Solaranlage? Ab dem 1. Januar 2027 wird der eingespeiste Solarstrom je nach Netzbetreiber dynamisch nach dem Spotmarktpreis vergütet statt wie bisher zu einem fixen Quartalspreis. In der Stadt Zürich bleibt die Vergütung bei ewz vorerst stabil, bei EKZ wird sie dynamisch.

Muss ich für die neue Vergütung etwas an meiner Anlage ändern? Für die dynamische Abrechnung braucht Ihre Anlage einen kommunikativen Smart Meter mit viertelstündlicher Messung. Ist dieser noch nicht vorhanden, wird zunächst weiterhin der bisherige Referenz-Marktpreis angewendet.

Lohnt sich ein Batteriespeicher wegen der neuen Rückliefervergütung? Für viele Haushalte ja, besonders wenn ein grosser Teil des Solarstroms bisher eingespeist statt selbst verbraucht wurde. Ob sich ein Speicher konkret lohnt, hängt von Verbrauchsprofil, Anlagengrösse und Netzbetreiber ab – das prüfen wir gerne individuell.

Gilt die neue Regelung auch für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern? Ja, die gesetzliche Änderung betrifft grundsätzlich alle Solaranlagen, die Strom ins Netz zurückliefern, unabhängig von der Anlagengrösse. Die konkrete Umsetzung kann je nach Netzbetreiber leicht variieren.

Sollte ich meine geplante Solaranlage wegen der neuen Rückliefervergütung anders auslegen? Ja, das kann sinnvoll sein. Bei einer Neuplanung lohnt es sich, Anlagengrösse, Batteriespeicher und Eigenverbrauch von Anfang an so aufeinander abzustimmen, dass möglichst wenig Strom zu ungünstigen Zeiten eingespeist werden muss. Wir berücksichtigen das bereits in der Planungsphase.


Weiterführend: Mehr zu unseren Leistungen rund um Planung, Installation und Optimierung von Photovoltaikanlagen im Kanton Zürich finden Sie unter Dienstleistungen. Alle weiteren Beiträge finden Sie im Solar Ratgeber, unter anderem zu Photovoltaik für Einfamilienhäuser und zur ewz-Förderung 2026.